Von: "XXXXXXXXXX" An: Betreff: AW: - Kontakt - Anfrage über Kontaktformular Datum: Donnerstag, 9. September 2004 14:52 Sehr geehrter Herr Helfrich, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit 5 Personen besetzen wollen, ist dies prinzipiell möglich unter Beachtung des zulässigen Gesamtgewichtes. Zu beachten ist, dass zunächst die vorgeschriebenen Gurte verwendet werden (für 4 Sitzplätze). Eine fünfte Person kann dann noch mitgenommen werden, wenn noch eine Sitzgelegenheit vorhanden ist. Eine Sicherung mit Gurt ist nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen XXXXXXXXXXX Fachreferent Fahrzeugprüfungen TÜV Hessen Tel.: XXXXXXXXXXXXXXXX Mobil: XXXXXXXXXXXXXX mailto:XXXXXXXXXXXXXXx@tuevhessen.de http://www.tuev-hessen.de -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: p.helfrich@online.de [mailto:p.helfrich@online.de] Gesendet: Mittwoch, 8. September 2004 15:57 An: mailbox@tuevhessen.de Betreff: - Kontakt - Anfrage über Kontaktformular Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe folgende Anfrage: Anfrage nach ... Hallo, Ich möchte in meinem 3 Liter Lupo, der von Werk aus nur als 4 Sitzer zugelassen ist, vorn 2 Erwachsene und hinten 3 Kinder in Kindersitzen transportieren. Ein TÜV Mitarbeiter in Witzenhausen sagte mir, dies sei rechtlich überhaupt kein Problem, solange die Kindersitze sicher befestigt würden, da sich die Anzahl der Sitze auf Erwachsene beziehe. Können Sie mir diese Auskunft bestätigen? mfg, Peter Helfrich Absender: Anrede: Herr Name: Helfrich Vorname: Peter Firma: Straße: Ledergasse 4 PLZ/Ort: 37217 Witzenhausen Land: E-Mail: p.helfrich@online.de Mit freundlichen Grüßen Helfrich